*SPD: Land spannt Schutzschirm für Vereine in Not*
Mit einem Soforthilfe-Programm will die Landesregierung Vereinen unter die Arme greifen, die in Folge der Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind. Es geht um eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro. Die nicht zurück-gezahlt werden müssen, wie die Landesregierung informierte. Dies teilen die beiden Ludwigshafener SPD-Landtagsabgeordneten Anke Simon und Heike Scharfenberger mit. Das Landesprogramm wurde am 27.04.2020 in Mainz vorgestellt.
„Die Corona-Pandemie hat in viele Vereinskassen tiefe Löcher gerissen. Auch wir als Landtagsabgeordnete erhalten fast täglich Anfragen von Vereinen und Verbänden hin-sichtlich der Notwendigkeit von Hilfsmaßnahmen in dieser aktuellen Krise“, betonen Scharfenberger und Simon. Viele Vereine berichten über weggebrochene Einnahmen, viele kämpfen ums Überleben.
Simon und Scharfenberger: „Die Landesregierung hält nun Wort und spannt für die rund 38.000 Vereine in Rheinland-Pfalz einen 10 Millionen Euro schweren Schutzschirm auf. Mit den Landeszuschüssen soll sichergestellt werden, dass die ehrenamtlichen Strukturen und die Vereinsvielfalt auch über die Corona-Zeit hinaus erhalten bleiben. Rheinland-Pfalz ist das Land des Ehrenamts, das soll auch nach Corona so bleiben“.
Rheinland-Pfalz verfügt über eine vielfältige Vereinsstruktur. Jeder zweite Rheinland-Pfälzer beziehungsweise jede zweite Rheinland-Pfälzerin ist in einem oder mehreren Vereinen aktiv. „Durch ihre starke Mitgliederbasis sind viele unserer Vereine gut gerüstet, die Krise aus eigener Kraft zu überstehen. Mit dem Landesprogramm werden diejenigen gemeinnützigen Vereinen unterstützt, die es nicht alleine schaffen, ihre laufenden Kosten zu decken“, so Simon und Scharfenberger. Anträge können ab dem 4. Mai 2020 online auf der Internetseite www.wir-tun-was.rlp.de gestellt werden. Vereine und Initiativen, die sich während der Corona-Pandemie in der Nachbarschaftshilfe engagieren, können zudem eine Projektförderung in Höhe von bis zu 500 Euro erhalten. Vereine, die über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügen, können zur Abfederung von Liquiditätsengpässen Zuschüsse aus dem Soforthilfe-Programm des Bundes beantragen.