*SPD: Kitas – unberechtigte Kritik der CDU*
**
„Der CDU in Ludwigshafen ist es offensichtlich nicht bekannt, dass die Vorgaben des Landes der leider noch Corona bedingten Einschränkungen des Kita-Betriebes, von allen in Rheinland-Pfalz für die Kindertagesbetreuung Verantwortung tragenden Organisationen, Gewerkschaften und Verbände, gemeinsame Leitlinien für eine Kindertagesbetreuung unter den Bedingungen eines „Alltags mit Corona“ festgelegt wurden“, so die beiden Ludwigs-hafener SPD-Landtagsabgeordnete Heike Scharfenberger und Anke Simon. Diese Leitlinien beruhen auf dem „Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) gemeinsam mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 28.04.2020.
**
Simon und Scharfenberger: „Jedem ist bekannt, dass die Corona-Pandemie uns alle vor eine nie dagewesen Herausforderung nach wie vor stellen. Die Landesregierung und das Bil-dungsministerium handeln sehr abgewogen. Sie werden jeden Schritt der weiteren Entwicklung mit Experten beraten. Alle können versichert sein, dass wir die Situation der Eltern und Familien auch in unserer Stadt Ludwigshafen im Blick haben und die schwierigen Situationen sehr gut verstehen können“.
„Das jetzige Konzept wird ständig im Sinne der betroffenen Eltern, Kinder und Beschäftigten überarbeitet und den jeweiligen Situationen angepasst. Neben der SPD-Landtagsfraktion, werden auch wir, dies eng begleiten und insbesondere die Aspekte der Familien mit einbringen“, betont die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion Romina Dimov. Alle Planungen, die die Grundlage für die Ausgestaltung eines Betreuungsangebotes vor Ort bilden, sind weiterhin von drei Bedingungen abhängig: Dem Infektionsgeschehen, dem möglichen Personaleinsatz und den räumlichen Gegebenheiten. Diese müssen für jede Einrichtung individuell betrachtet und darauf aufbauend Betreuungsbereiche entwickelt werden. Die konkrete Ausgestaltung für das bedarfsgerechte und familienunterstützende Angebot an Kindertagesbetreuung obliegt weiterhin den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.
**