*Landesfördermittel von ca. 4,6 Millionen Euro für Ludwigshafener Krankenhäuser*
Das Klinikum der Stadt sowie das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus erhalten Landesfördermittel in Höhe von *4.624.685 Euro. *Diese Antwort erhielten die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Heike Scharfenberger und Anke Simon auf Anfrage vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit in Mainz. Das Klinikum erhält 3.291.525 Euro und das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus 1.333.160 Euro pauschale Förderung gemäß § 13 LKG im Jahr 2023.
„Wir freuen uns über die Förderzusage aus Mainz. Es ist richtig, dass die Landesregierung den Krankenhäusern auch in diesem Jahr wieder pauschale Fördermittel für die Wieder-beschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie für kleine Baumaßnahmen zur Verfügung stellt. Wir begrüßen außerdem, dass es das Land ermöglicht, dass schon zum 1. März das Geld an die Krankenhäuser im Land ausgezahlt werden können. Hintergrund ist die erneute Änderung der Landesverordnung zur Festsetzung der Jahrespauschale und Kostengrenze für die pauschale Förderung der Krankenhäuser durch die Landesregierung. Diese Förder-ung stärkt die Kliniken und sichert auch Liquidität. Es ist auch ein gutes und wertschätzendes Signal an die engagierte Belegschaft, die wertvolle Arbeit leistet“, betonen Simon und Scharfenberger.
Der Gesamtbetrag der Förderung beläuft sich 2023 wie im vergangenen Jahr wieder auf 65 Millionen Euro insgesamt. Das zeigt, dass Rheinland-Pfalz auch weiterhin auf eine starke und sichere Krankenhausinfrastruktur setzt.
Das Klinikum der Stadt sowie das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus erhalten Landesfördermittel in Höhe von *4.624.685 Euro. *Diese Antwort erhielten die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Heike Scharfenberger und Anke Simon auf Anfrage vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit in Mainz. Das Klinikum erhält 3.291.525 Euro und das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus 1.333.160 Euro pauschale Förderung gemäß § 13 LKG im Jahr 2023.
„Wir freuen uns über die Förderzusage aus Mainz. Es ist richtig, dass die Landesregierung den Krankenhäusern auch in diesem Jahr wieder pauschale Fördermittel für die Wieder-beschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie für kleine Baumaßnahmen zur Verfügung stellt. Wir begrüßen außerdem, dass es das Land ermöglicht, dass schon zum 1. März das Geld an die Krankenhäuser im Land ausgezahlt werden können. Hintergrund ist die erneute Änderung der Landesverordnung zur Festsetzung der Jahrespauschale und Kostengrenze für die pauschale Förderung der Krankenhäuser durch die Landesregierung. Diese Förder-ung stärkt die Kliniken und sichert auch Liquidität. Es ist auch ein gutes und wertschätzendes Signal an die engagierte Belegschaft, die wertvolle Arbeit leistet“, betonen Simon und Scharfenberger.
Der Gesamtbetrag der Förderung beläuft sich 2023 wie im vergangenen Jahr wieder auf 65 Millionen Euro insgesamt. Das zeigt, dass Rheinland-Pfalz auch weiterhin auf eine starke und sichere Krankenhausinfrastruktur setzt.